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Ausbildung

Geforderte Mindeststärke bei Lehrgängen

Thomas Oelers · · 2 Min. Lesezeit

Wie wichtig der „Nachwuchs“ bei der Feuerwehr ist, muss man sicherlich keinem Verantwortlichen erklären. Jeder Institution auf freiwilliger Basis ist es ein Anliegen, junge und motivierte Mitglieder zu gewinnen, um einer Überalterung vorzubeugen.

Was leider immer wieder problematisch erscheint, sind Landesverordnungen, die aussagen, dass die Ausbilder erst einen Lehrgang beginnen dürfen, wenn sie eine Mindestteilnehmerstärke von 10 Personen erreicht haben. Dass mag ja finanztechnisch wirtschaftlich erscheinen und für viele Gebiete im Land kein Problem sein, doch auf den Inseln und Halligen sind die Neuzugänge begrenzt und Zusammenschlüsse von Lehrgängen zu den geforderten Mindestgrößen ist durch die geographische Lage problematisch.

Die Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen haben eine umfangreiche Grundausbildung zum Truppmann Teil 1 zu durchlaufen, bei der allein 70 Stunden theoretischer und praktischer Ausbildung zu absolvieren sind. Sie werden dabei unter anderem mit den Rechten und Pflichten eines Feuerwehrdienstleistenden, der persönlichen Schutzausrüstung, der Unfallverhütung und den Gefahren an der Einsatzstelle, den Grundlagen über das Brennen und Löschen, dem Umgang mit vorhandenen Gefahrstoffen sowie allgemeinem taktischen Wissen vertraut gemacht.

Der bisherige Ausbildungsleiter und erste stellvertretende Amtswehrführer des Amtes Föhr-Amrum, Klaus-Peter Ottens betonte, dass es nicht möglich sei, Freiwillige über mehrere Jahre zu vertrösten, bis die Mindestlehrgangsstärken erreicht sind und sie ihre Grundlehrgänge absolvieren können. „Bis dahin sind die meisten demotiviert und schon längst wieder abgesprungen und das können wir uns nicht leisten.“

Ottens zeigte sich bei der Abnahme der nun durchgeführten Lehrgänge für Truppmann, Teil 1 und Truppführer erfreut, dass der neue Ausbildungsleiter Jens Lucke seine Schützlinge mit einem sehr guten Ergebnis durch die Prüfung bringen konnte.

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