15.02.2010 / Gedultsprobe
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Schon des Mehrfachen wurde die Ankunft des Leihfahrzeuges vom Typ TRO LF 16-18 für die Freiwillige Feuerwehr Wittdün angekündigt.
Bild: das gebrauchte Leihfahrzeug
Dieses gebrauchte Feuerwehrfahrzeug soll die derzeit bestehende Lücke im Fahrzeugbestand, bis zur Auslieferung des Neufahrzeuges, schließen. Nach der Außerdienststellung des bisherigen Fahrzeuges vom Typ TLF 16-25, aufgrund schwerwiegender technischer Probleme (wir berichteten), sah man sich gezwungen das Leihfahrzeug aus dem Raum Gerstetten anzumieten.
Zwei Liefertermine im Dezember verstrichen bereits, ohne dass das Fahrzeug in Wittdün begrüßt werden konnte. Bei der Jahreshauptversammlung in Wittdün wurde der Liefertermin 12.02.2010 von Bürgermeister Jürgen Jungclaus bekannt gegeben. Die bisherigen Verzögerungen waren, so die Aussage des Unternehmens in Gerstetten, auf die widrigen Wetterverhältnisse in ganz Deutschland zurückzuführen.
Den neuen Termin am vergangenen Freitag hielt die Fahrzeugbaufirma wiederum nicht ein. Die Begründung wurde diesmal nicht nur dem langanhaltenden Winter mit seinen schlechten Straßenverhältnissen geschuldet, sondern auch die Bürokratie auf der Schwäbischen Alb bremst nun auch noch zusätzlich aus. Die Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums würde noch nicht vorliegen, heißt es. Der Sachbearbeiter im Regierungspräsidium macht wohl Probleme, die Ausnahmegenehmigung auszustellen. Da die Firma auf Ihren Namen keine Feuerwehrfahrzeuge zulassen darf, braucht sie eine Ausnahmegenehmigung. Mit dieser Begründung seitens der Fahrzeugbaufirma, die mit der Gemeinde Wittdün einen Leasingvertrag geschlossen hat, wurde dem beauftragten Sachbearbeiter im Amt Föhr-Amrum der geplatzte Liefertermin erklärt.
Für Bürgermeister Jürgen Jungclaus biegen sich nun doch bald die Balken. „Für mich zeugt dieser Ablauf seitens der Verleihfirma von wenig Professionalität. Wenn solche Formalien erforderlich sind, muss man als Unternehmer damit umgehen können. Für mich ist der neuerlich verstrichene Termin deutlich zu viel und hat uns dazu bewogen, ein Ultimatum zu setzen. Wenn spätestens am Mittwoch, den 17.02.2010 das Fahrzeug nicht auf der Insel ist, sehen wir den Leasingvertrag als gegenstandslos an. Das bedeutet zwar, dass wir uns um ein neues Leihfahrzeug bemühen müssen, aber mit solchem Geschäftsgebaren kann die Gemeinde nicht arbeiten. Auch wenn die Nachbarfeuerwehren für die Sicherstellung des Brandschutzes in Wittdün eingesprungen sind, war es doch bisher ein glücklicher Umstand, dass nichts Großes, wo die gesamte Einsatzkraft der Amrumer Feuerwehren von Nöten gewesen wäre, auf Amrum passiert ist“, so Jürgen Jungclaus.
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